Bei Abschluss des Mietvertrags wird eine Anzahlung von € 300,-- € fällig. Der Restbetrag ist spätestens 2 Wochen vor Mietbeginn auf das Konto des Vermieters zu überweisen.
Bei Übergabe des Fahrzeugs ist eine Kaution in Höhe von € 1.500,-- zu hinterlegen. Diese wird auf einer Checkliste zusammen mit dem Zustand des Fahrzeugs bestätigt. Wird das Fahrzeug unbeschädigt zurückgebracht, erhält der Mieter die Kaution in voller Höhe zurück. Bei Beschädigungen wird ein Teil der Kaution in Höhe des voraus-sichtlichen Schadens einbehalten.
Das Fahrzeug kann in der Regel zwischen 16.00 und 18.00 Uhr übernommen werden; frühere Übergaben sind nur nach spezieller Vereinbarung möglich. Erfolgt die Rückgabe am letzten Miettag bis spätestens 12 Uhr, so zählen Übergabetag und Rücknahmetag als ein Miettag. Für Übergaben / Rücknahmen an Sonn- und Feiertagen wird eine Zusatzgebühr von 30,-- € berechnet.
Wohnmobilreservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Nach Erhalt der schriftlichen Reservierungsbestätigung ist innerhalb von 7 Tagen die Anzahlung von € 300,-- zu leisten. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden.
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn sind folgende Anteile des Mietpreises laut Mietvertrag zu bezahlen:
Der Mieter ist berechtigt, einen Ersatzmieter zu benennen. Erfüllt dieser den Mietvertrag, entfällt die Stornogebühr.
Wird seitens des Vermieters ein Ersatzmieter gefunden, fällt für den Mieter lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,-- an.
Wird das Wohnmobil nicht abgenommen, so gilt dies als Rücktritt.
Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu bezahlen.
Gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten kann sich der Mieter durch den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung versichern. Diese wird auf Anfrage vermittelt.
Grundsätzlich sind Auslandsfahrten in alle europäischen Länder möglich. Für einige osteuropäische Länder (z. B. Russland) und alle außereuropäische Länder (z.B. asiatischer Teil der Türkei, Israel, Tunesien, Marokko) muss ein spezieller Versicherungsschutz beantragt werden. Zusätzliche Kosten hierfür auf Anfrage.
Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.
Das Wohnmobil wird sauber übergeben und ist in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Falls die Reinigung bei Rückgabe des Fahrzeugs vom Vermieter durchzuführen ist, werden maximal folgende Reinigungsgebühren erhoben (je nach Zustand auch weniger):