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Mietbedingungen

AUS­ZUG AUS DEN ALLGEMEINEN MIET­BE­DIN­GUN­GEN

Zah­lung:

Bei Ab­schluss des Miet­ver­trags wird ei­ne An­zah­lung von € 300,-- € fäl­lig. Der Rest­be­trag ist spä­te­stens 2 Wo­chen vor Miet­be­ginn auf das Kon­to des Ver­mie­ters zu über­wei­sen.


Kau­tion:

Bei Über­ga­be des Fahr­zeugs ist eine Kau­ti­on in Hö­he von € 1.500,-- zu hinterlegen. Diese wird auf einer Check­li­ste zu­sam­men mit dem Zu­stand des Fahr­zeugs be­stä­tigt. Wird das Fahr­zeug un­be­schä­digt zu­rück­ge­bracht, erhält der Mieter die Kaution in voller Höhe zu­rück­. Bei Beschädigungen wird ein Teil der Kaution in Höhe des voraus-sichtlichen Schadens einbehalten.


Über­nah­me und Rück­ga­be:

Das Fahr­zeug kann in der Regel zwi­schen 16.00 und 18.00 Uhr über­nom­men wer­den; frühere Übergaben sind nur nach spezieller Vereinbarung möglich. Er­folgt die Rück­ga­be am letz­ten Miet­tag bis spä­te­stens 12 Uhr, so zäh­len Über­ga­be­tag und Rück­nah­me­tag als ein Miet­tag. Für Übergaben  / Rücknahmen an Sonn- und Feiertagen wird eine Zusatzgebühr von 30,-- € berechnet.



Re­ser­vie­rung und Rück­tritt:

Wohn­mo­bil­re­ser­vie­run­gen sind nur nach schrift­li­cher Be­stä­ti­gung ver­bind­lich. Nach Erhalt der schrift­li­chen Re­ser­vie­rungs­be­stäti­gung ist in­ner­halb von 7 Ta­gen die An­zah­lung von € 300,-- zu lei­sten. Bei Nicht­ein­hal­tung die­ser Frist ist der Ver­mie­ter nicht mehr an die Re­ser­vie­rung ge­bun­den.


Bei Rück­tritt vom Ver­trag durch den Mie­ter vor dem ver­ein­bar­ten Miet­be­ginn sind fol­gen­de An­tei­le des Miet­prei­ses laut Miet­ver­trag zu be­zah­len:


  • 15%   bis 60 Ta­ge vor Miet­be­ginn
  • 40%   59 bis 30 Ta­ge vor Miet­be­ginn
  • 60%   29 bis 14 Ta­ge vor Miet­be­ginn
  • 80%   we­ni­ger als 14 Ta­ge vor Miet­be­ginn

Der Mie­ter ist be­rech­tigt, ei­nen Er­satz­mie­ter zu be­nen­nen. Er­füllt die­ser den Miet­ver­trag, ent­fällt die Stor­no­ge­bühr.

Wird sei­tens des Ver­mie­ters ein Er­satz­mie­ter ge­fun­den, fällt für den Mie­ter le­dig­lich ei­ne Be­ar­bei­tungs­ge­bühr in Hö­he von € 50,--  an.


Wird das Wohn­mo­bil nicht ab­ge­nom­men, so gilt dies als Rück­tritt.


Bei Fahr­zeug­rück­ga­be vor Ab­lauf der ver­ein­bar­ten Miet­dau­er ist der vol­le ver­trag­lich ver­ein­bar­te Miet­preis zu be­zah­len.


Ge­gen die bei Rück­tritt fäl­li­gen Ko­sten kann sich der Mie­ter durch den Ab­schluss ei­ner Rei­se­rück­tritts­ko­sten­ver­sicherung ver­si­chern. Die­se wird auf An­fra­ge ver­mit­telt.



 

Aus­lands­fahr­ten:

 

Grund­sätz­lich sind Aus­lands­fahr­ten in al­le eu­ro­pä­ischen Län­der mög­lich. Für einige osteuropäische Länder (z. B. Russland) und alle au­ßer­eu­ro­pä­ische Län­der (z.B. asia­ti­scher Teil der Tür­kei, Is­ra­el, Tu­ne­sien, Ma­rok­ko) muss ein spe­ziel­ler Ver­si­che­rungs­schutz be­an­tragt wer­den. Zu­sätz­li­che Ko­sten hier­für auf Anfrage.


Fahr­ten in Kriegs- und Kri­sen­ge­bie­te sind ver­bo­ten.



Rei­ni­gungs­ge­büh­ren:

Das Wohn­mo­bil wird sau­ber über­ge­ben und ist in gereinigtem Zu­stand zu­rück­zu­ge­ben. Falls die Rei­ni­gung bei Rück­ga­be des Fahr­zeugs vom Ver­mie­ter durch­zu­füh­ren ist, wer­den maximal fol­gen­de Rei­ni­gungs­ge­büh­ren er­ho­ben (je nach Zustand auch weniger):


  • Au­ßen­rei­ni­gung: 30,- €
  • In­nen­rei­ni­gung: 75,- €
  • WC-Rei­ni­gung: 75,- €


 
 
 
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